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Balkon anbauen in NRW: Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Autorenbild: Muhammed Nemli
Muhammed Nemli
26. Sept.
2 Min. Lesezeit

Ein neuer Balkon schafft zusätzlichen Platz. Bevor die Konstruktion gefertigt wird, muss jedoch geklärt sein, ob der Anbau am gewünschten Standort zulässig ist. Wir erklären, wann in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung erforderlich ist und wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen.

Brauche ich für einen neuen Balkon eine Baugenehmigung?

Für einen neu angebauten Balkon ist in NRW in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Das gilt auch für einen Balkon, der auf eigenen Stützen steht. Soll für den Zugang ein Fenster zu einer Balkontür umgebaut werden, muss diese Änderung ebenfalls berücksichtigt werden.

Die oft genannte Tiefe von 1,60 Metern bedeutet nicht, dass ein kleiner Balkon automatisch genehmigungsfrei ist. Sie spielt unter bestimmten Voraussetzungen bei den Bauvorlagen und den Abstandsflächen eine Rolle. Ob ein Balkon an der gewünschten Stelle zulässig ist, hängt immer vom konkreten Gebäude und Grundstück ab.

Wann kann es Probleme geben?

Besonders früh sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Abstand zum Nachbargrundstück: Der Balkon kann zusätzliche Abstandsflächen auslösen.

  • Bebauungsplan und Baugrenzen: Nicht jede Stelle am Gebäude darf bebaut werden.

  • Statik: Konstruktion, Fundamente und Anschlüsse müssen fachgerecht geplant werden.

  • Besondere Vorgaben: Denkmalschutz oder örtliche Gestaltungssatzungen können die Ausführung beeinflussen.

Auch wenn für eine Änderung keine Baugenehmigung nötig ist, müssen die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden.

Was gilt für einen vorhandenen Balkon?

Die Erneuerung oder Erweiterung eines bestehenden Balkons ist in NRW regelmäßig ohne neue Baugenehmigung möglich. Die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit muss dabei durch einen qualifizierten Tragwerksplaner bescheinigt werden. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, sollte vor Beginn der Arbeiten geklärt werden.

Wie läuft ein Balkonanbau ab?

Zunächst besprechen wir Ihre Vorstellungen und sehen uns die bauliche Situation an. Danach werden Größe, Konstruktion, Geländer und Bodenbelag festgelegt. Auf dieser Grundlage lässt sich klären, welche Planung und welche Unterlagen für das Vorhaben erforderlich sind.

Falls ein Bauantrag nötig ist, werden die dafür erforderlichen Fachleute eingebunden. Die Genehmigungsplanung und der Bauantrag erfolgen durch einen entsprechend qualifizierten Planer, sofern dies für Ihr Vorhaben erforderlich ist. Nach Klärung der technischen und behördlichen Voraussetzungen kann die Balkonkonstruktion gefertigt und montiert werden.

Wie unterstützt Metallbau Nemli?

Wir helfen Ihnen dabei, aus Ihrer Idee eine umsetzbare Balkonkonstruktion zu machen: vom ersten Gespräch und Aufmaß über die technische Ausführung bis zur Fertigung und Montage. Wir besprechen mit Ihnen frühzeitig, welche Fragen zu Statik, Fundamenten und Genehmigung vor der Ausführung geklärt werden müssen.

Sie planen einen neuen Balkon? Senden Sie uns Fotos vom Gebäude, den gewünschten Standort und ungefähre Maße. Dann besprechen wir mit Ihnen die nächsten Schritte.


 
 
 

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